Im Rahmen des Energiekostenzuschuss 2 werden Unternehmen im Jahr 2023 60 Prozent der Mehrkosten für Energie im Vergleich zu 2021 zurückerstattet
Im Rahmen des Energiekostenzuschuss 2 werden Unternehmen im Jahr 2023 60 % der Mehrkosten für Energie im Vergleich zu 2021 zurückerstattet (Förderstufe 1, Mindestzuschusshöhe 3.000 €).
Gewerbekunden unterhalb der Zuschussuntergrenze werden durch ein Pauschalfördermodell für Kleinunternehmen entlastet. Die Förderung beträgt zwischen 110 und 2475 €, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz.
Es gibt auch einen Energiekostenausgleich für gemeinnützige Sportvereine.
Weiter Infos unter www.vkw.at/energiekostenzuschuss_unternehmen#_=_