Die Rechtslage in Bezug auf Energiepreisanpassungen ist aus Sicht der illwerke vkw klar. Ein nicht rechtskräftiges erstinstanzliches Urteil gegen die Verbund AG ist keine Grundlage, um die Energiepreisanpassung zurückzunehmen.
Die Rechtslage in Bezug auf Energiepreisanpassungen ist aus Sicht der illwerke vkw klar. Der Oberste Gerichtshof hat in seiner jüngsten Entscheidung zu dieser Thematik aus dem Jahr 2019 die Spielregeln für Preisanpassungen von Energielieferverträgen klar und unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht. Eine Preisanpassung musste aus Sicht des Obersten Gerichtshofes in einer klar und eindeutig (sowie hervorsehbaren) Art und Weise in den allgemeinen Lieferbedingungen geregelt werden. Damit ist er vollinhaltlich der Forderung der Konsumentenschützer, welche die branchentypische Klausel angefochten hatten, gefolgt. Dem Ergebnis dieses Urteils sind in weiterer Folge auch sämtliche Energieversorger Österreichs nachgekommen und haben im Rahmen der höchstrichterlichen Entscheidung ihre Preisanpassungsklauseln modifiziert. Da sämtliche Energieversorger in Österreich ihre Endkundenpreise anhand von Großhandelspreisen (also Marktpreisen) berechnen, wurden flächendeckend sogenannte „Indexklauseln“ eingeführt, welche auf Basis des für den Versorger relevanten Börseindex die „Preislogik“ geregelt haben. Weil ein solcher Modus jedoch jegliche Flexiblität auf Seiten des Energieversorgers ausschließt, wurde mit Beginn des Jahres 2022 eine gesetzliche Preisanpassungsregelung in das Gesetz aufgenommen.
Dieses Preisanpassungsrecht erlaubt es seitdem, Preise nicht „starr“ dem Index zu unterwerfen, sondern erlaubt ein Mindestmaß an unternehmerischer Freiheit. Dieser Freiheit hat sich illwerke vkw auch bedient, als die Endkundenpreise für die aktuelle Erhöhung berechnet wurden. Weil die illwerke vkw insgesamt ein wirtschaftlich sehr gutes Jahr 2022 hatte (wobei nochmals klarstellend erwähnt wird, dass das Ergebnis ausschließlich der Vermarktung der Regelenergie im Marktgebiet Deutschland zuzuschreiben ist), konnte die Erhöhung geringer ausfallen, als der „starre“ Vergleich zwischen den zwei relevanten Indexwerten vorgegeben hätte. Dies zeigt, dass sich die Endkundenpreise schon immer an den Großhandelspreisen orientiert haben und eine daran anknüpfende Preisanpassungsregelung vom Obersten Gerichtshof auch gefordert wurde. Die illwerke vkw orientiert sich bei der aktuellen Preiserhöhung somit exakt an dem, was der Oberste Gerichtshof und der nationale sowie europäische Gesetzgeber verlangen.
Ein erstinstanzliches Urteil gegen die Verbund AG (welches nicht rechtskräftig ist) und ein Gutachtens, welches im Auftrag der Arbeiterkammer erstellt wurde, sind keine Grundlage, um die Energiepreisanpassung zum 1. 4.2023 zurückzunehmen. Diese Einschätzung des Unternehmens wird vom Rechtsvertreter der illwerke vkw geteilt.
Unsere Allgemeinen Lieferbedingungen wurden durch den Regulator E-Control geprüft und nicht untersagt.