Um die neuen Energiepreise rechtssicher vereinbaren zu können, ist der Abschluss eines Neuvertrags mit aktiver Zustimmung der Kund:innen erforderlich. Dabei ändern sich nur die Namen und Energiepreise, die Allgemeinen Stromlieferbedingungen an sich sind unverändert. Es gibt somit keinen Haken. Außerdem bleiben die Kund:innen voll flexibel. Wie gesagt: die neuen Produkte sind ohne vertragliche Bindung!